Mietbedingungen
Wir möchten, dass unsere Saunafässer vielen Sauna-Liebhabern lange Zeit Spaß bereiten. Deshalb sollte es für Sie als gewissenhaften Mieter und alle anderen Nutzer selbstverständlich sein, unsere Regeln einzuhalten.
Für Selbstabholer
Selbstverständlich können Sie die Sauna selbst abholen und wieder bringen. Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:
- Kompletter Aufbau: Alle Anbauteile der Sauna und des Trailers (Podest, Rampen, Stütze,) werden von Ihnen eingefahren und gesichert.
- Gewichtsangaben/Transportgeschwindigkeit: Das Gesamtgewicht (inkl. Trailer) beträgt für das Sauna-Fass (3-Meter): ca. 1300 kg. Sie dürfen deshalb die Sauna nur mit einer max. Geschwindigkeit von 80 km/h transportieren.
- Fahrpraxis mit Anhänger: Sie haben ausreichende Kenntnis und Erlaubnis im Umgang mit Anhängern und Ihr Auto darf das Gewicht ziehen (siehe Punkt O.1 und O.2 im Fahrzeugschein)
- Rechtmäßiges Parken der Sauna: Sie stellen den Trailer nur auf zulässigen Stellflächen ab (ggf. nach Einholung einer Genehmigung). Sollten wir dennoch ein Bußgeld für eine von Ihnen geparkte Sauna erhalten, sind Sie verpflichtet, die entstehenden Kosten dafür tragen.
- Brandschutz: Die Sauna dürfen Sie nicht in brandgefährdeten Gebieten aufstellen! (z.B. direkt unter Bäumen, Gastanks-/anlagen). Einen Abstand von mind. 20 m müssen Sie unbedingt einhalten.
- Wegrollschutz/Sicherheit: Die Handbremse und Unterlegkeile muss während der gesamten Nutzung gezogen bzw. zwischen den Rädern positioniert sein. Das Podest mit Treppe/Tritt ist dabei korrekt montiert und waagerecht ausgerichtet.
- Bei Abholung/Standplatz bitte Maße beachten:
Außenmaß:
Länge ca. 4700 mm (mit Deichsel)
Breite ca. 2250 mm
Höhe ca. 3450 mm
Innenmaß:
Länge Sitzfläche ca. 2 x 2000mm + Vorraum ca. 1000 mm (3000mm gesamt)
Breite ca. 2120 mm
Stand-Höhe ca. 1860 mm
Gewicht:
Ca. 1300 kg
Nutzung der Saunafässer
- Benutzen Sie bitte Handtücher – Es sollte nach Möglichkeit kein Schweiß auf das Holz kommen.
- Am besten legen Sie Ihr Handtuch auch auf die Fußbänke und die Sitzbänke und stellen nicht Ihre schmutzigen Füßen auf die Fußbänke
- Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
- Befolgung der allgemeinen Saunaregeln: Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die Sie auf dem Schild in der Sauna nachlesen können.
- Rauch-, Essens- und Trinkverbot: In der Sauna dürfen Sie nicht rauchen, trinken oder Essen! Generell raten wir Ihnen von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
- Vorsicht im Umgang mit Flüssigkeiten: Es dürfen keine Flüssigkeiten (z.B. Aufgussmittel/Sauna Öl) auf die Bänke und im Innenraum verwendet werden. Das Wasser mit dem Aufgusswasser wird ausschließlich auf die heißen Steine gegossen. Pro Aufguss nehmen Sie am besten max. 3 bis 4 Kellen Wasser.
- Höchsttemperatur: Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung öffnen Sie die Tür und sorgen Sie für ausreichend Abkühlung.
- Befeuerung des Ofens: Sie heizen den Ofen wie folgt: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit Holzscheiten (max. 5 – 6 Holzscheite). Sobald eine Temperatur von ca. 80 Grad erreicht ist, legen Sie 1-2 Holzscheite nach (es sollte noch ausreichend Glut vorhanden sein). Wiederholen Sie den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.
- Ständige Beaufsichtigung: Die Sauna müssen Sie während des gesamten Betriebs beaufsichtigen.
- Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Sie haben die Sauna in einem ordentlichen Zustand erhalten – es sollte für Sie selbstverständlich sein, uns das Sauna Fass in demselben Zustand wiederzugeben. Dazu gehören das Entfernen der Asche aus dem Ofen und Ausfegen des Innenraums.